Rechtsprechung
BGH, 25.08.1982 - 2 StR 321/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerem Raub und versuchtem Totschlag - Voraussetzungen der Mittäterschaft - Unterlassen eines Rettungsversuchs - Voraussetzungen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Vertrauen auf die Selbstrettung des Tatopfers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 506
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.1978 - 4 StR 308/78
Vorsätzliche Tötung eines Kindes durch Unterlassen - Abgrenzung zwischen bewußt …
Auszug aus BGH, 25.08.1982 - 2 StR 321/82
Jedoch ist auch in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, daß der Täter ernsthaft und nicht nur vage auf einen guten Ausgang vertraut und damit nur bewußt fahrlässig handelt (BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 308/78 = GA 1979, 106; vom 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79; vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80). - BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79
Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes …
Auszug aus BGH, 25.08.1982 - 2 StR 321/82
Jedoch ist auch in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, daß der Täter ernsthaft und nicht nur vage auf einen guten Ausgang vertraut und damit nur bewußt fahrlässig handelt (…BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 308/78 = GA 1979, 106; vom 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79; vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80). - BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80
Versuchter Mord in Tateinheit mit Diebstahl - Gefährlicher Eingriff in den …
Auszug aus BGH, 25.08.1982 - 2 StR 321/82
Jedoch ist auch in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, daß der Täter ernsthaft und nicht nur vage auf einen guten Ausgang vertraut und damit nur bewußt fahrlässig handelt (…BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 308/78 = GA 1979, 106; vom 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79; vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80).
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit handelt der Täter vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, daß er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein; bewußte Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGHSt 7, 363, 368 f.; BGH NStZ 1982, 506; 1983, 407; 1984, 19; 1988, 175;… BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14). - BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87
Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen …
Schon die Frage, ob ein Täter bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen den Tötungserfolg zwar als möglich voraussehen, aber ernsthaft und nicht nur vage darauf vertrauen kann, er werde dennoch nicht eintreten, hat es nicht erwogen (…vgl. zu Gewalthandlungen gegen einen Säugling BGHR StGB § 212 I Vors. bed. 2; vgl. ferner: die weiteren dort abgedruckten Entscheidungen; BGH NStZ 1983, 407 und 1982, 506; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49/50). - BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84
Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich …
Allgemein, insbesondere aber, wenn es sich um einen derartigen Fall handelt, kommt es beim bedingten Vorsatz für dessen Abgrenzung von der bewußten Fahrlässigkeit darauf an, ob der Gehilfe nach dem ihm bekannten Grad der Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts noch auf dessen Ausbleiben vertrauen konnte oder ob sich sein Vertrauen auf einen guten Ausgang ohne tatsächliche Grundlage als bloß vage Hoffnung auf einen völlig dem Zufall überlassenen anderen Geschehensablauf darstellt (vgl. BGH NJW 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67]; BGH bei Holtz MDR 1977, 105; NStZ 1981, 22, 23; 1982, 506 f).
- LG Hagen, 12.09.2016 - 31 Ks 1/16
Haftstrafen für Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit handelt der Täter vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein; bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil v. 04.11.1988 - 1 StR 262/88, in NJW 1989, 781 m.w.N.; BGH, Urteil v. 22.04.1955 - 5 StR 35/55, in BeckRS 9998, 121711; BGH, Beschluss v. 25.08.1982 - 2 StR 321/82, in NStZ 1982, 506 m.w.N.). - BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83
Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des …
Jedoch ist es auch in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, daß der Täter ernsthaft und nicht nur vage auf einen guten Ausgangs vertraut und damit nur bewußt fahrlässig handelt (…BGH GA 1979, 106; BGH NStZ 1982, 506/507). - OLG Dresden, 16.04.1996 - 1 Ws 107/96
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Berufungsgericht
Das für die Ermessensentscheidung über eine vorläufige Maßnahme nach § 111 a StPO bedeutsame Sicherungsbedürfnis entfällt ebenfalls nicht allein durch Zeitablauf (OLG Koblenz VRS 73, 292; Janiszewski in NStZ 1982, 506 ). - BGH, 21.11.1985 - 4 StR 465/85
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem …
Jedoch ist es auch in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, daß der Täter ernsthaft und nicht nur vage auf einen guten Ausgang vertraut und damit nur bewußt fahrlässig handelt (BGH NStZ 1982, 506 f m. w. Nachw.).